Das Gebiet des Strafrechts umfasst die Verteidigung im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren wie auch vor Gericht im Rahmen der Hauptverhandlung.
Unser Ziel ist es, wo möglich, eine Einstellung des Verfahrens – notfalls gegen Auflagen – zu erreichen. Kommt es zur Anklage, verteidigen wir Sie in der Hauptverhandlung.
Außerdem beraten und vertreten wir Sie bei allen Bußgeld- und Ordnungswidrigkeitsangelegenheiten. Wir lassen die Messung technisch überprüfen und schauen, ob die rechtlichen Voraussetzungen überhaupt vorliegen. Wir beraten Sie gerne.