Wir unterstützen, beraten und vertreten Sie auf der gesamten Breite des Handels- und Gesellschaftsrechts. Im Einzelnen sind das folgende Bereiche:
Gesellschaftsrecht:
- Unterstützung und Beratung bei der Gründung von Personen- und Kapitalgesellschaften
- Gestaltung von Gesellschaftsverträgen
- Gestaltung von Verträgen für Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichtsräte, Beiräte und Berater
- Vorbereitung und Begleitung von Gesellschafterversammlungen
- Beratung von Gesellschaftsorganen in allen unternehmensrechtlichen Belangen
- Vertretung bei Gesellschafterauseinandersetzungen
- Beratung und Vertretung bei Streitigkeiten mit Insolvenzverwaltern
- Vorbereitung und Begleitung von Umwandlungen und Liquidationen von Gesellschaften
- Beratung bei der Unternehmensnachfolge und Gestaltung von Unternehmernachfolgeregelungen
- Beratung und Begleitung von Unternehmenskäufen und -verkäufen
- Insolvenzberatung von Unternehmen, auch für Gesellschafter und die geschäftsführenden Organe
Handelsrecht:
- Unternehmensberatung im gesamten Bereich des Handelsrechts
- Gestaltung und Prüfung von Kooperationsverträgen
- Gestaltung und Prüfung von Handelsvertreterverträgen, insbesondere im Bereich des Handelsvertreterrechts
- Abwehr und Durchsetzung von Provisionsansprüchen und Kooperationsvergütungen