Erbrecht

Ihre Ansprechpartner sind Stephan Jörg und Manuela Machate.

Das Erbrecht regelt, wer das Vermögen eines Verstorbenen erhält und wie dies geschieht:

Mit dem Erbfall treten Sie als Erbe in alle Rechte und Pflichten des Erblassers ein.

Sie haben gemeinsam mit Dritten geerbt und benötigen nun Unterstützung bei der Erbauseinandersetzung? Vereinbaren Sie einen Termin und lassen Sie sich von uns beraten.

Wer Erbe wird, kann der Erblasser in einer letztwilligen Verfügung (Testament oder Erbvertrag) bestimmen. Errichtet der Erblasser keine letztwillige Verfügung, greift die gesetzliche Erbfolge. Hat der Erbe ein Testament errichtet und dabei seine gesetzlichen Erben nicht bedacht, so stehen möglicherweise Pflichtteilsansprüche im Raum.

Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen Ihre Ansprüche durchzusetzen oder solche abzuwehren.

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