Bank- / Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Stephan Jörg.
Im Mittelpunkt des Bankrechts stehen die Bankgeschäfte, über die sich entsprechende Geschäftsverbindungen zwischen Bank und Kunde ergeben. Das Kapitalmarktrecht betrifft hingegen die rechtlichen Fragen der Betätigung am Finanzmarkt für mittelfristig bis langfristiges Kapital.
Banken, Sparkassen und andere Kreditinstitute agieren dabei am Kapitalmarkt, ob als Anbieter, Nachfrager und insbesondere als Mittler zwischen Kapitalanbietern und Kapitalnehmern. So ergeben sich viele Berührungspunkte zwischen Bankrecht und Kapitalmarktrecht.
Das Kapitalmarktrecht beinhaltet das Recht rund um die Ausgabe und den Handel austauschbarer Finanzinstrumente. Konkret handelt es sich dabei um Wertpapiere – z. B. Aktien, Anleihen, Schuldverschreibungen, Pfandbriefe etc. Für Anleger ergeben sich neben Gewinnchancen auch Verlustrisiken, über die Sie aufgeklärt werden müssen.
Wir beraten Sie bei Schadensersatzansprüchen wegen Verstößen gegen die Aufklärungspflicht von Banken und Falschberatung.
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