Ihr Ansprechpartner: » Andy Becht
- Sie wollen sich als Privatperson oder mit ihrem Geschäft vertraglich binden. Sie planen eine Zusammenarbeit mit einem strategischen Partner oder wollen Ansprüche gleich welcher Art begründen oder sichern.
- Sie stellen Geld zur Verfügung, wollen dessen Verwendung wie auch dessen Rückführung regeln, sie wollen etwaigen Leistungsstörungen vorbeugen, Schadensersatzansprüche begründen oder ausschliessen.
- Sie wollen ein langfristiges Rechtsverhältnis so kurzfristig wie möglich vom Halse haben oder Mechanismen eingebaut wissen, die ein Ihnen günstiges Vertragsverhältnis so lange wie möglich währen lässt.
- Sie wollen sich gegenüber Dritten zur Wehr setzen, die in ihre vertraglichen oder auch gesetzlichen Rechte eingreifen, sie wollen Unterlassung, Schadensersatz, Kostenerstattung und Schmerzensgeld durchsetzen.
Auch in all diesen Fragen des allgemeinen Zivil-, Vertrags- unn Schadensersatzrechts helfen wir Ihnen gerne weiter. Hierher gehören sämtliche Vertragstypen des täglichen Rechtsverkehrs, von einfachsten Kaufverträgen über "Dinge des täglichen Bedarfs", den Reisevertrag, das Handwerker- und Dienstrecht bis hin zu komplexeren Joint-Venture-Vereinbarungen, geschäftlichen Verträgen, Sicherungsvereinbarungen, Patronats- wie auch Darlehensabreden, natürlich auch das allgemeine Miet-, Pacht-, Leasing- und Franchising-Recht.
