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Ansprechpartner: » Andy Becht

Durch die Vertretung zahlreicher mittelständischer Unternehmen ist es auch erforderlich, in Grundzügen das Recht des geistigen Eigentums wie auch das Namens- und Markenrecht und schlussendlich auch des Gebiet des Wettbewerbsrecht mit anzubieten. Auch und insbesondere bei Wettbewerbern in einem beschränkten regionalen Raum kommt es oft zu Problemen, die ganz eng mit dem Wettbewerbsrecht verknüpft sind. So ist es teilweise nicht unüblich, dass Mitbewerber mit unzulässigen Mitteln und Verkaufs- bzw. Werbeaktionen unzulässige Alleinstellungsberühmungen betreiben, indem sie sich durch eine offensive und aggressive Werbung versuchen, von den anderen Mitbewerbern abzuheben.

Oftmals werden Wettbewerbsverstöße durch so genannte Abmahnungen gerügt, die regelmäßig mit kurzen Fristen verbunden sind. Gerade hier ist ein umgehendes Handeln des Anwalts erforderlich, mit der Gegenseite einer Regelung zu erzielen, um eine kostenträchtigen Rechtsstreit abzuwehren.

Oftmals finden Wettbewerbsverstöße auch dadurch statt, dass in Urheberrechte oder Namens- Markenrechte des Mitbewerbers eingegriffen wird oder, dass dies – manchmal auch zu Unrecht - behauptet wird. Auch hier ist umgehender Handlungsbedarf geboten.

Ein Spezialgebiet im Themenkomplex ,,Recht des geistigen Eigentums’’ ist das Musik- und Urheberrecht, das in seinen Grundzügen ebenfalls in der Kanzlei Dr. Luppert & Becker mit angeboten wird. Dieses Themenfeld findet oftmals auch seine Schnittstelle zum Computerrecht, da gerade im Internet zahlreiches urheberechtlich geschütztes Material – vermeintlich kostenlos oder als Tauschbörse - angeboten wird, auf das Verbraucher gelegentlich hereinfallen. Auch hier ist es erforderlich das Notwendige mit den jeweiligen Gegnern zu regeln, um hier schwerwiegende Schadensersatzansprüche abzuwenden.

Das Gebiet des Computerrechts befasst sich aber nicht nur mit diesem urheberechtlichen Teilgebiet. Allzu oft versuchen Dienstanbieter im Internet die Verbraucher wegen angeblich abgeschlossener Dienstleistungsverträge zur Kasse zu bitten. Auch hier bestehen etliche Möglichkeiten, sich zur Wehr zu setzen. Letzten Endes werden bei Dr. Luppert & Becker natürlich auch die zahlreichen Internetauktionsfälle behandelt, wenn es hier zu Problemen nach dem erfolgten Zuschlag kommt.