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Das Gebiet des Mietrechts befasst mit den Rechtsbeziehungen zwischen Vermieter und Mieter. Etliche Teilkomplexe fallen in diesen Rechtsbereich. So zum Beispiel werden bei Dr. Luppert & Becker Miet- und Pachtverträge überprüft bzw. im Kundenauftrag gestaltet, die sowohl auf dem Gebiet des privaten Wohnraum- wie auch auf dem des Gewerbemietrechtes.
Ebenfalls befasst sich das Gebiet des Mietrechts mit dem Problemkreis der Zulässigkeit der Betriebskostenumlage (Nebenkostenabrechnung etc.). Hier spielt die Frage eine Rolle, welche Nebenkostenpositionen ein Vermieter umlegen darf und wie eine Neben-kostenabrechnung inhaltlich ausgestaltet sein muss, damit sie ,,gerichtsfest’’ am Ende ist.
Auch die Frage, ob und gegebenenfalls mit welchen Räumungsfristen Kündigungen zulässig sind fällt in das Gebiet des Mietrechts.
Neben diesen Hauptthemenfeldern nimmt Dr. Luppert & Becker auch noch die Interessen der Mandanten auf den entsprechenden Nebengebieten des Mietrechts war (Prüfung der Zulässigkeit beziehungsweise korrekte Durchführung von Mieterhöhungen, Verhaltensregeln während der Mietszeit (Stichwort: Satellitenanlage des Mieters auf Balkon zulässig?, Zulässigkeit von Umbaumaßnahmen etc).
Ein weiterer Themenblock in dem Bereich des Mietrechts ist die Frage nach der Zulässigkeit und der Durchsetzung der Ansprüche auf Vornahmen von Schönheitsreparaturen wie auch die Prüfung von Schadensersatzansprüchen, sei es von Vermieter- und auch von Mieterseite her.
Dr. Luppert & Becker garantiert Ihnen auf dem Gebiet des Mietrechtes eine umfassende und fundierte Fachberatung wie auch Interessensvertretung.
