Ist gegen den Schuldner ein vollstreckbarer Titel erlassen worden, so schließt sich nach Erteilung der vollstreckbaren Ausfertigung durch das Gericht die Zwangsvollstreckung in das Vermögen des Schuldners an.
Hierbei ist fundierte juristische Beratung besonders wichtig, um eine schnelle Zahlung auf die offene Forderung zu erhalten. Ein nur schematisch an den Gerichtsvollzieher weitergegebener Sachpfändungsauftrag vergibt viele Chancen auf eine schnelle Zahlung an den Gläubiger, da ein Zwangsvollstreckungsauftrag durchschnittlich zwischen 3 und 6 Monaten benötigt, bis es zu einer ersten Pfändung beim Schuldner kommt.
Das Zwangsvollstreckungsrecht bietet aber neben der reinen Sachpfändung eine große Anzahl an weiteren Vollstreckungsmöglichkeiten, z.B. die Pfändung von Arbeitseinkommen, Bankkonten und Wertpapieren bis hin zur sog. Taschengeldpfändung beim Ehegatten, falls der Schuldner selbst vermögenslos ist.
Erfahrungsgemäß läßt sich durch eine Forderungspfändung sehr viel schneller eine Zahlung bewirken.
Durch Kooperation mit führenden Wirtschafts- und Schuldnerauskünften kann auch für die Zwangsvollstreckung eine detaillierte Bonitätsauskunft eingeholt werden, um weitere Vermögenswerte des Schuldners ausfindig zu machen und dadurch aussichtsreiche Zwangsvollstreckungsarten auswählen zu können. Dies erfolgt allerdings aufgrund der entstehenden Mehrkosten nur nach vorheriger Absprache und Beratung mit dem Mandanten.
Auch im Rahmen des Zwangsvollstreckungsverfahrens wird weiterhin direkt Kontakt mit dem Schuldner aufgenommen, um aus der nunmehr vollstreckbaren Forderung eine schnelle freiwillige Zahlung zu erreichen bzw. eine Raten- bzw. Teilzahlungsvereinbarung abzuschließen.
