Falls sich die Forderung momentan als uneinbringlich herausstellt, ist dank der Titulierung eine Vollstreckung hieraus für die folgenden 30 Jahre möglich, da die Verjährung der Geltendmachung von Ansprüchen aus Vollstreckungstiteln erst nach 30 Jahren entgegensteht. Erfahrungsgemäß kommen Schuldner nach einigen Jahren durch Erbschaft oder neue Arbeit wieder zu Geld, so dass auch eine spätere Vollstreckung zum Erfolg führen kann.
