Dem Schuldner wird in einem anwaltlichen Mahnschreiben eine letzte Zahlungsfrist von 10 Tagen gesetzt. Zudem wird eine ausführliche Forderungsaufstellung erstellt, in dem die Hauptforderung, laufende Zinsen sowie die bereits entstandenen Kosten detailliert aufgeführt sind.
So hat der Schuldner noch ein letztes Mal die Möglichkeit, das Verfahren relativ kostengünstig zu beenden. Dem Schuldner soll dabei vor Augen geführt werden, daß er sich durch eine möglichst frühzeitige Zahlung weiteren Ärger und insbesondere weitere Kosten für den Anwalt und das Gericht erspart.
Zudem ist die psychologische Wirkung der Einschaltung eines Rechtsanwalts auf Schuldner nicht zu unterschätzen.
Sollte der Schuldner aufgrund dieser Mahnung Einwendungen gegen den Grund der Forderung erheben, so werden diese dem Mandanten zur Prüfung und eventuellen Stellungnahme übersandt. Nach einer rechtlichen Würdigung durch den Rechtsanwalt wird gemeinsam mit dem Mandanten über den weiteren Weg des Verfahrens entschieden.
