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Ein konsequentes Outsourcing der Forderungsbeitreibung an unsere Kanzlei ergibt für Sie und Ihr Unternehmen selbst bei Abrechnung der durch uneinbringliche Forderungen entstandenen Kosten des Anwalts ein hohes Einsparungspotenzial.
Denn die monatlichen Kosten für eigenes geschultes Personal für die konsequente und effektive Bearbeitung der Forderungsbeitreibung übersteigen regelmäßig die Kosten der Rechtsanwaltskanzlei auch unter Berücksichtigung der uneinbringlichen Forderungen bei weitem. Insbesondere ist hierbei zu beachten, dass die eigenen Personalkosten des Unternehmens auch im Falle eines erfolgreichen Forderungseinzugs nicht vom Schuldner zu erstatten sind - die Kosten für die Beauftragung eines Rechtsanwalts jedoch schon.
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