Ihr Ansprechpartner: » Dr. Luppert und » Sabine Jörg
Zum Bereich des Familienrechts gehören hauptsächlich Scheidungen mit all ihren rechtlichen und finanziellen Folgen, daneben aber selbstverständlich auch Folgesachen sowie isolierte Verfahren wie zum Beispiel:
- Unterhalt (Kindesunterhalt, Ehegattenunterhalt, Prozesskostenvorschuss, Unterhaltsansprüche von Enkeln gegenüber Großeltern, Unterhaltsansprüche von Eltern gegenüber Kindern etc.)
- Kindschaftssachen (Elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Umgangsrecht, » Kindesunterhalt, Verfahren gegen das Jugendamt wegen Entzugs der elterlichen Sorge etc.)
- Güterrecht (Zugewinn, Zugewinnausgleich, Gütergemeinschaft, Gütertrennung etc.)
- Hausrat
- Versorgungsausgleich
- Eheverträge (Anfechtung von Eheverträgen, Feststellung der Unwirksamkeit von Eheverträgen, Ausarbeitung und Abänderung von Eheverträgen etc.)
- » Prozesskostenhilfe
Im Bereich des Familienrechts vertreten wir auch Mandanten, um Schadensersatzansprüche wegen Anwaltshaftung aufgrund von Falschberatung durchzusetzen

