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Berufsrecht

Impressum


Es ist etwas Großes um die Arbeit, denn sie ehrt ihren Mann.

(Talmud)


Ihre Ansprechpartner: » Dr. Luppert und » Michael Heintz

Arbeit ist unser täglich Brot, jedoch viel mehr als nur eine Einnahmequelle um den Lebensunterhalt zu bestreiten. Wir definieren uns über unsere Arbeit und unsere Arbeit wiederum durch uns. In unserem Leben, wie auch unserem sozialen Umfeld nimmt unser Arbeitsplatz einen sehr hohen Stellenwert ein, weshalb es gilt ihn zu pflegen und zu erhalten.
Dennoch kommt es vor, dass die Arbeitsplatzsituation nicht oder nicht mehr optimal ist, was sie jedoch sein sollte, da ansonsten die Eskalation droht. In dieser Situation sollten Sie sich unbedingt Rechtsrat einholen, um derer wieder Herr zu werden.

Unser Dezernat für Arbeitsrecht ist mit Rechtsanwalt Dr. Jürgen Luppert und Rechtsanwalt Michael Heintz doppelt besetzt und steht ihnen in allen arbeitsrechtlichen Fragen zur Verfügung.
Im Rahmen des Individualarbeitsrechts (Verhältnis Arbeitnehmer – Arbeitgeber) bieten wir nicht nur die Vertretung von Arbeitnehmern, Angestellten in leitender Stellung, leitenden Angestellten und Geschäftsführern an, sondern auch die Vertretung von Arbeitgebern in allen arbeitsrechtlichen Fragen.
Aufgrund eines sehr hohen Spezialisierungsgrades unserer Kanzlei im Arbeitsrecht sind wir in der Lage umfassende Beratungsdienste und Prozessvertretung auch im kollektiven Arbeitsrecht (Verhältnis Arbeitgeber – Betriebsrat) anzubieten. Das Kollektivarbeitsrecht umfasst insbesondere Fragen der Mitbestimmung des Betriebsrats in betriebsverfassungsrechtlichen Angelegenheiten. Neben der Vertretung von Betriebsräten und Arbeitgebern im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren und der Vertretung in Einigungsstellen bieten wir auch eine Dauerbetreuung von Arbeitgeber und Betriebsräten an, welche eine erhebliche Verbesserung der vertrauensvollen Zusammenarbeit beider Beteiligten verspricht. (» Mehr Informationen, siehe hier)

Das Dezernat Arbeitsrecht steht ihnen insbesondere zur Verfügung in Sachen:

I. Betriebsräte- & Arbeitgeberbetreuung

II. Arbeitnehmervertretung

III. Vertretung von Führungskräften, Geschäftsführern Angestellten in gehobener Position und leitenden Angestellten