Es wäre hilfreich, wenn Sie zum ersten Beratungstermin unseren Mandantenfragebogen ausgefüllt mitbringen oder uns vorab zukommen lassen würden. Wir könnten dann Ihre Daten bereits im Computer aufnehmen, dies würde die Sachbearbeitung erleichtern und beschleunigen.
In Arbeitsrechtssachen hat es sich bewährt, wenn Mandanten – sofern sie keine Rechtsschutzversicherung haben – Prozesskostenhilfe beantragen, das entsprechende Formular finden sie hier.
Außerdem werden folgende Unterlagen benötigt, die Sie bitte zum ersten Beratungsgespräch mitbringen (Originale können ggf. durch uns fotokopiert werden):
- Kopie des Arbeitsvertrages
- Kopie der letzten drei Gehaltsabrechnungen
- Aufstellung der noch nicht abgerechnet und bezahlten Überstunden
- Aufstellung über genommenen und noch offenen Urlaub
In den folgenden Fällen bringen Sie zusätzlich bitte noch folgende Unterlagen mit:
Kündigungsschutzklage:
- Daten der Versicherungsgesellschaft (Namen und Versicherungsscheinnummer); die Deckungszusage bei der Rechtsschutzversicherung holen wir für Sie ein. Ein ausgefülltes Prozesskostenhilfeformular ist nicht erforderlich, sofern eine Rechtsschutzversicherung vorhanden.
Mobbing:
- Aufstellung über die einzelnen Mobbing-Vorkommnisse unter konkreter Beschreibung (wann hat wer, wo, wie, was gemacht, Mobbing-Verhalten konkret beschreiben)
- Wann wurde das vorstehende Verhalten gegenüber einem Vorgesetzten gerügt?
Aus dem Bereich Arbeitsrecht können wir Ihnen hier folgende Formulare zum Download anbieten:
| Vollmacht (allgemein) | » pdf [26 KB] |
| Mandantenfragebogen | » pdf [60 KB] |
| Abbuchungsauftrag für die Bank | » pdf [31 KB] |
| Antrag auf Beratungshilfe | » pdf [51 KB] |
| Antrag auf Prozesskostenhilfe | » pdf [109 KB] |

