Rechtsanwälte müssen sich fortbilden - unsere Rechtsanwälte bilden sich fort! Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat unsere berufsständische Vereinigung, der Deutsche Anwaltverein (DAV), eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden. Die Urkunde zeigt auf, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat - damit wird für unsere Mandanten die notwendige Transparenz geschaffen, um stets auf das hohe Ausbildungsniveau unserer Rechtsanwälte vertrauen zu können.
Durch Kompetenz und unseren vollen Einsatz rechtfertigen wir das in uns gesetzte Vertrauen der Mandantinnen und Mandanten und schaffen so die Grundlage für eine dauerhafte und umfassende geschäftliche Verbindung. Über alle Spezialisierung hinweg will wir aber auch die Vertrauensanwälte des Mandanten, seiner Familie oder seines Unternehmens sein. Über das unsere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte hinausgehendes Know-How ergänzen wir im Bedarfsfall durch Zusammenarbeit mit weiteren Spezialisten.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die von Frau Rechtsanwältin Jörg besuchten Fortbildungsveranstaltungen:
Seminar: FamFG, Wohnungszuweisung u. Teilung von Haushaltssachen, Neuregelung des Versorgungsausgleichs
Seminar: Ausgewählte Probleme der neuen Reformgesetze, ausgewählte Rechtssprechung
Seminar: Juristische u. technische Verteidigungsstrategien in Verkehrs-OWI-Verfahren, Aktuelle Rechtsprechungsübersicht im Verkehrsrecht
Seminar: Betäubungsmittelstrafrecht
Seminar: Rechtsmedizin
Seminar: Ausgewählte Probleme des neuen Unterhaltsrechts, Fragen des Zugewinnausgleichs
Seminar: Aktuelle Rechtsprechung der Familiensenate des OLG Karlsruhe
Serminar: » Strafverteider vs. Staatsanwalt [681 KB]
Seminar: » Anwaltliche Hilfe nach dem Urteil - Strafvollstreckung/Strafvollzug [621 KB]