Rechtsanwälte müssen sich fortbilden - unsere Rechtsanwälte bilden sich fort! Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat unsere berufsständische Vereinigung, der Deutsche Anwaltverein (DAV), eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden. Die Urkunde zeigt auf, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat - damit wird für unsere Mandanten die notwendige Transparenz geschaffen, um stets auf das hohe Ausbildungsniveau unserer Rechtsanwälte vertrauen zu können.
Durch Kompetenz und unseren vollen Einsatz rechtfertigen wir das in uns gesetzte Vertrauen der Mandantinnen und Mandanten und schaffen so die Grundlage für eine dauerhafte und umfassende geschäftliche Verbindung. Über alle Spezialisierung hinweg will wir aber auch die Vertrauensanwälte des Mandanten, seiner Familie oder seines Unternehmens sein. Über das unsere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte hinausgehendes Know-How ergänzen wir im Bedarfsfall durch Zusammenarbeit mit weiteren Spezialisten.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die von Herrn Rechtsanwalt Becker besuchten Fortbildungsveranstaltungen.
Seminar: Fehlerquellen bei Geschwindigkeits- und Abstandsmessungen
Seminar: Opferanwalt - Opferrechte im Straf- und Sozialrecht
Seminar: Update Verkehrsrecht 2009
Seminar: Sozialregress im Erbrecht und in der vorweggenommenen Erbfolge
Seminar: Glaubwürdigkeits- und Glaubhaftigkeits- sowie Vernehmungslehre
Seminar: Erfolgreiche Verteidigung im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht
Seminar: Die Hauptverhandlung in Strafsachen im Blickwinkel der Revision
Seminar: Verfahrenstipps für Strafverteidiger
Seminar: Arzthaftpflichtrecht
Seminar: Erfolgreiche Verteidigung im Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht