Rechtsanwälte müssen sich fortbilden - unsere Rechtsanwälte bilden sich fort! Um die Qualität anwaltlicher Dienstleistungen sichtbar zu machen und das Fortbildungsengagement der Anwaltschaft weiter zu fördern, hat unsere berufsständische Vereinigung, der Deutsche Anwaltverein (DAV), eine DAV-Fortbildungsbescheinigung geschaffen, die denjenigen Mitgliedern ausgestellt wird, die sich regelmäßig fortbilden. Die Urkunde zeigt auf, in welchem Bereich sich der Rechtsanwalt fortgebildet hat - damit wird für unsere Mandanten die notwendige Transparenz geschaffen, um stets auf das hohe Ausbildungsniveau unserer Rechtsanwälte vertrauen zu können.
Durch Kompetenz und unseren vollen Einsatz rechtfertigen wir das in uns gesetzte Vertrauen der Mandantinnen und Mandanten und schaffen so die Grundlage für eine dauerhafte und umfassende geschäftliche Verbindung. Über alle Spezialisierung hinweg will wir aber auch die Vertrauensanwälte des Mandanten, seiner Familie oder seines Unternehmens sein. Über das unsere Tätigkeits- und Interessenschwerpunkte hinausgehendes Know-How ergänzen wir im Bedarfsfall durch Zusammenarbeit mit weiteren Spezialisten.
Nachfolgend finden Sie eine Übersicht über die von Herrn Rechtsanwalt Becht besuchten Fortbildungsveranstaltungen.
Seminar: Immobilientransaktionen (Kaufrecht, Maklerrecht, Architektenrecht, Werkvertragsrecht, Mietrecht)
Seminar: Aktuelle Kernprobleme des Mietrechts
Seminar: Gesellschaftsrecht - Intensivkurs
Seminar: Aktuelle Entwicklungen im IT- und Medienrecht
Seminar: Fit im Gewerberaummietrecht
Seminar: TV - Training
Seminar: Das neue GmbH - Recht
Seminar: Mietrecht aktuell
Fachanwaltslehrgang "Miet- und Wohnungseigentumsrecht"
Seminar: Wenn der Mieter zum Schuldner wird
Seminar: Aktuelle Brennpunkte des Mietrechts
Seminar: Mietrecht
Seminar: RVG - Vergütungsvereinbarung
Seminar: Internetrecht for Beginners
Seminar: Zwangsverwaltung und Insolvenz im Miet- und WEG-Recht