Gesetzlich vorgeschriebenen Angaben gem. dem Telemediengesetz (TMG), der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV) und anderer gesetzlicher Vorschriften:
Verantwortlich für den Inhalt dieses Informationsangebotes
Rechtsanwalt Dr. Jürgen Luppert Landauer Straße 23 76870 Kandel
Berufsbezeichnung Die in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Luppert und Becker tätigen Rechtsanwälte, namentlich die Herren Dr. Jürgen Luppert, Peter Becker, Andy Becht, Sabine Jörg und Michael Heintz sind nach dem Recht der Bundesrepublik Deutschland als Rechtsanwälte zugelassen. Die für die Kanzlei zuständige Rechtsanwaltkammer ist die
Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken Landauer Straße 17 66482 Zweibrücken
Berufshaftpflichtversicherung
Die in der Rechtsanwaltskanzlei Dr. Luppert und Becker tätigen Rechtsanwälte unterhalten eine Berufshaftpflichtversicherung bei der
ERGO Versicherung AG Victoriaplatz 1 40477 Düsseldorf
Der räumliche Geltungsbereich der bestehenden Berufshaftpflichtversicherung erstreckt sich auf das gesamte Gebiet der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union und der Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum.
Fachlich zuständiges Ministerium des Landes Rheinland-Pfalz und zuständige Kammern
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz Ernst-Ludwig-Str. 3 55116 Mainz
Zuständige berufsständische Kammern
Bundesrechtsanwaltskammer
Littenstraße 9 10179 Berlin
Pfälzische Rechtsanwaltskammer Zweibrücken Landauer Straße 17 66482 Zweibrücken
Berufsrechtliche Regelungen
Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:
- Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO), - Berufsordnung (BORA), - Fachanwaltsordnung (FAO) - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) - Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE)
Die berufsrechtlichen Regelungen können über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer in der Rubrik „Berufsrecht“ auf Deutsch und Englisch eingesehen und abgerufen werden.
Wahrnehmung widerstreitender Interessen
Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandates wird deshalb immer geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt.
Außergerichtliche Streitschlichtung
Bei Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Auftraggebern besteht auf Antrag die Möglichkeit der außergerichtlichen Streitschlichtung bei der Pfälzischen Rechtsanwaltskammer Zweibrücken als regional zuständiger Rechtsanwaltskammer (gemäß § 73 Abs. 2 Nr. 3 i.V.m. § 73 Abs. 5 BRAO) oder bei der Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft (§ 191f BRAO) bei der Bundesrechtsanwaltskammer, im Internet zu finden über die Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer.
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