Grundsätzlich rechnen wir nach dem Gesetz ab, nämlich dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), wobei sich die Höhe der Gebühren zwingend nach dem Streitwert/Gegenstandswert richtet. Unterhalb dieser vom Gesetz vorgeschriebenen Gebühren darf kein Rechtsanwalt abrechnen.
Wir können Ihnen daher in der Regel bereits im ersten Gespräch mitteilen, wie hoch die Gebühren in etwa sein werden.
Für ein » erstes Beratungsgespräch berechnen wir maximal 190,00 € zuzüglich Umsatzsteuer.
Sollten Sie über eine Rechtschutzversicherung verfügen, bringen Sie bitte Ihren Versicherungsnachweis zum Besprechungstermin mit. Wir stellen sodann Deckungsanfrage wegen der Kostenübernahme.
Möglicherweise steht Ihnen ein Anspruch auf sog. » Beratungshilfe bzw. » Prozesskostenhilfe zu. Ob die Voraussetzungen hierfür vorliegen, kann im Besprechung geklärt werden. Bringen Sie hierzu bitte Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen oder den letzten Leistungsbescheid, sowie sämtliche Kontoauszüge des vergangenen Monats mit.




